Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tanzschule "tanzbar bei Seier!"
§ 1 Anmeldung für Tanzkurse
Für Tanzkurse mit fester Laufzeit
Mit der Abgabe oder Übersendung der unterschriebenen Anmeldung, sowie der Anmeldung per Internet kommt es zum Vertragsschluss. Die Anmeldung ( dies gilt auch für die Anmeldung per Internet, auch wenn diese ohne Unterschrift ist ) ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses entweder per Überweisung oder in der ersten Tanzstunde vor Ort in bar zu entrichten. Bei der Überweisung der Kursgebühr geben Sie bitte ihren Namen, den Kurstag und die Uhrzeit an.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der unterzeichnende Elternteil wird durch seine Unterschrift automatisch Vertragspartner mit der Tanzschule „tanzbar! bei Seier“.
Eine Abmeldung eines Kurses ist nur bis spätestens 10 Tage vor Kursusbeginn schriftlich möglich, es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von € 10 pro Person erhoben. Geht die Abmeldung später bei uns ein, so ist die Kursgebühr vollständig zu entrichten.
Sollte ein Tanzkurs mit weniger als 3 Paaren gebucht werden, behalten wir uns die Option vor, diesen Tanzkurs nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt starten zu lassen oder ggf. mit einem parallel laufenden Tanzkurs zusammenzulegen. Ist der neu angesetzte Kursbeginn für die Teilnehmer zu einem inakzeptablen Termin, besteht für diesen Fall ein Sonderwiderrufsrecht.
Fortschrittskurse & Aufbaukurse
Mit der Teilnahme an der ersten Stunde des Fortschrittskurses oder Aufbaukurses, nach dem man zuvor in der Tanzschule „tanzbar! bei Seier“ am Grundkurs Stufe 1 teilgenommen hat, gilt dieser Kurs als verbindlich gebucht auch ohne schriftliche Anmeldung und verpflichtet daher auch zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr.
§ 2 Anmeldung für Tanzclubs
Für Tanzkurse mit unbegrenzter Laufzeit
Der Unterricht beträgt pro Jahr ca. 40 Wochen mit je einer Unterrichtseinheit (90Minuten inkl.kleiner Pause). Die Betriebsferien liegen ausserhalb der Schulferien in NRW. Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorares für ca. 40 Wochen mit je einer Unterrichtseinheit. Das Monatshonorar wird fortlaufend mittels Banklastschrift am Anfang des Monats eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Sollten bei einem Tanzclub an einem Unterichtstermin durch Urlaub, Krankheit oder anderen Umständen nur 2 Paare oder weniger anwesend sein, behalten wir uns vor den Termin nicht stattfinden zu lassen. Je nach Situation können die dann betroffenen Paare gegenbenenfalls, nach Absprache mit der Tanzschule „tanzbar! bei Seier“, den Termin an einem anderen Tag nachholen. Dies betrifft aber nur die Paare denen von unserer Seite her abgesagt wurde.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende bzw. Monatsende (6 Wochen zum Vetragsende bei Altverträgen die vor dem 01.03.20222 abgeschlossen wurden) und muss in schriftlicher Form erfolgen.
§ 3 Vertragspause für Tanzclubs
In besonderen Situationen kann der Vertrag, je nach Grund (gesundheitliche, finanzielle oder sonstige private Umstände), für 3 bzw. 6 Monate ausgesetzt werden. Die Vertragspause muss mit der Tanzschule „tanzbar! bei Seier“ abgesprochen und mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die pausierten Monate. Einen Kündigung aus der Vertragspause heraus ist nicht möglich.
§ 4 Privatstunden
Privatstunden sind bis 48 Stunden vor Terminbeginn abzumelden, andernfalls werden die gebuchten Stunden zahlungspflichtig.
§ 5 Widerrufsrecht bei Internetanmeldung
Nur bei der Internetanmeldung steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Teilnahme erst wirksam, wenn Sie nicht binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerrufen wird. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Absenden des Anmeldeformulars. Hat der Kunde bereits am Kurs teilgenommen, auch nur stundenweise, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt.
Der Widerruf ist zu entrichten an:
Tanzschule „tanzbar! bei Seier“, Overhoffstraße 2, 44379 Dortmund.
§ 6 Versäumte Stunden oder Krankheitsfall
Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in Parallelterminen nachgeholt werden. Eine Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht. Sollte die dauerhafte Teilnahme aus krankheits Gründen nicht möglich sein, werden die versäumten Stunden ab dem Datum eines der Tanzschule vorgelegtem ärztlichen Attest ( der Eingang in der Tanzschule ist hierfür massgeblich ) gutgeschrieben. Eine Gutschrift erfolgt nur, wenn mindestens eine 6 wöchige Teilnahme am Kurs, aus krankheitsbedingten Gründen nicht möglich ist. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Dienstreisen, Urlaub oder eine fehlende Kinderbetreung nicht als zwingende Gründe anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Honorare weiter zu zahlen sind.
§ 7 Verhalten
Das Tanzen bzw. der Aufenthalt in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für unsachgemässes Verhalten übernehmen wir keine Haftung.
§ 8 Speisen & Getränke
§ 9 Videomitschnitte & Handymitschnitte ( Film-/ Foto- & Tonaufnahmen)
Allgemeine Geschäfstbedienungen der Tanzschule „tanzbar! bei Seier“ vom 18.04.2022